Was Sie über die Registrierungspflicht für Nicht-Staatsbürger wissen sollten
DIE REGISTRIERUNGSPFLICHT WIRD AM 11. APRIL 2025 IN KRAFT TRETEN. Wenn Sie Fragen zu dieser Anforderung haben oder wissen möchten, wie sie sich auf Sie oder Ihre Familie auswirken könnte, wenden Sie sich bitte an einen vertrauenswürdigen Einwanderungsanwalt.
Am 12. März 2025 veröffentlichte die Trump-Administration eine Vorläufige endgültige Regelung ("IFR"), die am 11. April 2025 in Kraft trat, eine seit langem ruhende Bestimmung des US-Einwanderungsrechts wieder auf, wonach sich alle Einwanderer über 14 Jahre, die ohne Visum in die USA einreisen oder seither nicht von den Einwanderungsbehörden kontrolliert wurden oder keinen Kontakt mit ihnen hatten, bei der Regierung "registrieren" lassen müssen (und einen Nachweis über ihre Registrierung mit sich führen müssen). Die Verwaltung hat nun ein Formular für Einwanderer bereitgestellt, mit dem sie sich selbst und/oder ihre Kinder unter 14 Jahren "registrieren" können, und weitere Einzelheiten zum Verfahren mitgeteilt.
Was ist die Anmeldepflicht?
Die während des Zweiten Weltkriegs erlassene Meldepflicht ist eine Bestimmung des Einwanderungsgesetzes, nach der sich alle Nicht-Staatsbürger, die 14 Jahre oder älter sind und nicht bereits "registriert oder mit Fingerabdrücken versehen" wurden, innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Ankunft (oder 30 Tage nach Vollendung des 14. Lebensjahres) bei der Bundesregierung registrieren lassen müssen. Das Gesetz sieht auch vor, dass sie strafrechtlich verfolgt und mit einem Bundesvergehen (bis zu sechs Monaten Haft) und/oder einer Geldstrafe belegt werden können, wenn sie sich nicht registrieren lassen.
Ist diese Anforderung neu?
Nein. Diese Vorschrift besteht seit mehr als einem halben Jahrhundert, wurde aber im Laufe der Zeit überholt, war nicht mehr zu erfüllen und blieb untätig. Dadurch wurde das Gesetz nicht mehr durchsetzbar. Ähnliche Registrierungsanforderungen wurden in der Vergangenheit verwendet, um gefährdete Bevölkerungsgruppen zu erfassen.
Am ersten Tag seiner Amtszeit unterzeichnete Trump eine Durchführungsverordnung, in der diese Bestimmung des Einwanderungsgesetzes hervorgehoben wurde, und hat seitdem die Bundesstaatsanwälte angewiesen, vorrangig Straftaten im Zusammenhang mit der Einwanderung zu verfolgen, wie z. B. das Versäumnis, sich zu registrieren. Am 12. März 2025 hat die Regierung ein neues Registrierungsformular, Formular G-325R, Biografische Informationen (Registrierung), für die "Registrierung" von Einzelpersonen vorgesehen.
Wer ist zur Registrierung verpflichtet?
Alle Nicht-Staatsbürger ab 14 Jahren, deren Fingerabdrücke noch nicht abgenommen wurden oder die noch keinen Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden hatten und die sich länger als 30 Tage in den USA aufhalten, müssen sich registrieren lassen. Eltern oder Erziehungsberechtigte von Nicht-Staatsbürgern unter 14 Jahren müssen diese ebenfalls registrieren. Nach dem IFR kann dies zum Beispiel folgende Personen betreffen:
- Personen, die "ohne Inspektion" oder Erlaubnis eingereist sind und seitdem keinen Kontakt mit den Einwanderungsbehörden hatten;
- Personen mit befristetem Einwanderungsstatus oder aufgeschobener Abschiebung, die jedoch keine Arbeitserlaubnis auf dieser Grundlage haben;
- Kanadier, die über einen Landhafen in die USA eingereist sind; und
- Diejenigen, die eine bestimmte Einwanderungserleichterung beantragt haben, die aber nicht gewährt wurde.
Wer ist NICHT zur Registrierung verpflichtet?
Der IFR enthält Ausnahmen für Personen, die aufgrund der Abnahme von Fingerabdrücken als bereits registriert gelten oder sich in ihrem Einwanderungsfall/-verfahren befinden, z. B. für diejenigen, die:
- mit einem Visum in die USA eingereist sind oder auf Bewährung in die USA eingereist sind;
- Inhaber einer Green Card sind oder eine Green Card beantragt haben;
- Sie haben eine Erlaubnis zur freiwilligen Ausreise aus den USA beantragt;
- sich in einem Verfahren vor einem Einwanderungsgericht (Abschiebung) befinden; oder
- Sie haben eine Arbeitserlaubnis (z. B. aufgrund ihres TPS-, Deferred-Action- oder Asylantrags).
Wie läuft die Registrierung ab?
In dem IFR heißt es, dass die Personen für die Registrierung ein USCIS-Online-Konto (myUSCIS) für sich selbst oder für ihr Kind einrichten und dann das Formular G-325R Biografische Informationen (Registrierung) für sich selbst oder für ihre Kinder unter 14 Jahren online ausfüllen müssen. Für dieses Formular sind folgende Angaben erforderlich: persönliche Daten, Angaben zu Wohnsitz, Beschäftigung, Familienstand und Familiengeschichte sowie Hintergrundinformationen, einschließlich Vorstrafen und Einwanderungsgeschichte. Das Ausfüllen des Formulars ist gebührenfrei, und es gibt keine Frist für Personen, die sich bereits in den USA aufhalten, um das Registrierungsverfahren in Anspruch zu nehmen (außer für Personen, die 14 Jahre alt werden und sich innerhalb von 30 Tagen nach ihrem 14.) Die Vorschrift besagt auch, dass Personen, die zur Registrierung aufgefordert werden, der Regierung Adressänderungen innerhalb von 10 Tagen nach der Änderung ihrer Adresse melden müssen.
Was geschieht nach der Anmeldung?
Nach der Registrierung erhält die Person einen "Biometrics Services Appointment"-Bescheid - einen Termin zur Abgabe von Fingerabdrücken, einem Foto und einer Unterschrift in einem USCIS-Zentrum. USCIS wird diese biometrischen Daten zur Identitätsüberprüfung und für Hintergrund- und Sicherheitsüberprüfungen verwenden, einschließlich einer Überprüfung des Strafregisters, und der Person einen "Nachweis der Ausländerregistrierung" ausstellen. Damit wird niemandem eine Form von Rechtsstatus oder Schutz vor Abschiebung gewährt. Umgekehrt, Befürworter angeblich Angst dass die Regierung plant, die von ihnen gesammelten Informationen zur Inhaftierung und Abschiebung von Personen zu verwenden, da sie erklärtes Ziel die Anforderung zu nutzen, um Menschen zu verfolgen und zum Verlassen der USA zu zwingen.
Ein Bundesgericht wies eine Klage ab, mit der die Forderung blockiert werden sollte.
Am 10. April 2025 lehnte ein Bundesrichter einen Antrag auf Aussetzung der Registrierungspflicht in dem Fall Koalition für humane Einwandererrechte gegen DHS, 1:25-cv-00943 (D.D.C.), wonach die Registrierungspflicht am 11. April 2025 in Kraft treten soll.
Lassen Sie sich von einem seriösen Rechtsdienstleister beraten
Es ist wichtig, dass Sie sich rechtlich beraten lassen, wenn Sie Fragen zur Registrierungspflicht haben oder wissen möchten, wie sich diese auf Sie oder Ihre Angehörigen auswirken könnte. Hüten Sie sich vor "Notarios" oder Betrügern. Finden Sie einen seriösen Rechtsdienstleister in Ihrer Nähe.
Werden Sie aktiv und verschaffen Sie Ihrer Stimme Gehör!
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