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Temporary Protected Status – South Sudan

Südsudan

Am 30. Dezember 2025 ein Bundesrichter blockiert die Beendigung des TPS für Südsudan. TPS-Inhaber aus Südsudan genießen weiterhin Schutz vor Abschiebung und Arbeitserlaubnis, bis ein höheres Gericht anders entscheidet.

Es ist wichtig, dass TPS-Inhaber sofort sich von einem vertrauenswürdigen Anwalt für Einwanderungsrecht beraten lassen für weitere Informationen zu dieser oder einer anderen Einwanderungserleichterung, die für Sie in Frage kommt.

  • Solange kein höheres Gericht anders entscheidet, bleiben der TPS-Status und die damit verbundene Arbeitserlaubnis für südsudanesische TPS-Inhaber gemäß einer Anordnung eines Bundesgerichts weiterhin gültig.
  • Ein TPS-Inhaber, der eine andere Einwanderungserleichterung, z. B. Asyl, beantragt hat, kann auf der Grundlage eines anderen anhängigen Antrags eine Arbeitsgenehmigung erhalten und kann den Arbeitgebern einen Nachweis über andere Formen der Arbeitsgenehmigung vorlegen.
  • Wenn dein Arbeitgeber fragt, kannst du ihm zeigen dieser gerichtliche Erlass, was zeigt, dass die Arbeitserlaubnis für TPS-Inhaber aus Südsudan verlängert wurde und gültig bleibt.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber Sie fragt und Sie über eine Arbeitserlaubnis im Rahmen anderer Einwanderungsleistungen verfügen, wie z. B. einen anhängigen Asylantrag, können Sie ihm Ihre Arbeitserlaubnis gemäß anderen Einwanderungsleistungen vorlegen.
  • Wenn Sie von einer Gewerkschaft vertreten werden, wenden Sie sich an Ihren Gewerkschaftsvertreter.
  • Wenn Sie von einer Gewerkschaft vertreten werden, wenden Sie sich an Ihren Gewerkschaftsvertreter. Ihre Gewerkschaft kann mit Ihrem Arbeitgeber über eine unbezahlte Freistellung, eine Abfindung oder andere Trennungsleistungen verhandeln.
  • Wenden Sie sich sofort an einen vertrauenswürdigen Einwanderungsanwalt. Hüten Sie sich vor "notarios" oder Betrügern. Finden Sie einen seriösen Rechtsdienstleister in Ihrer Nähe.

Am 22. Dezember 2025 reichten Befürworter im U.S. District Court für den Bezirk Massachusetts Klage gegen die Beendigung des TPS für Südsudan durch die Trump-Regierung ein. Am 30. Dezember 2025 blockiert (“verbleiben”) die Beendigung von TPS für Südsudan. Das bedeutet, dass südsudanesische TPS-Inhaber, bis ein höheres Gericht anders entscheidet, weiterhin TPS-Schutz vor Abschiebung und damit verbundener Arbeitserlaubnis genießen.

Der von African Communities Together und vier südsudanesischen TPS-Empfängern geführte Gerichtsfall wird fortgesetzt, African Communities Together u. a. gegen Noem u. a., Nr. 25-cv-13939-PBS (D. Mass.). Die Kläger werden von Muslim Advocates und Haitian Bridge Alliance vertreten.

Der Rechtsstreit wird fortgesetzt und weitere Details werden in den kommenden Monaten bekannt gegeben. Der Richter hat noch keine endgültige Entscheidung in diesem Fall getroffen. Asylanträge können weiterhin gestellt werden.

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