Somalia
Aktualisierung: Am Freitag, dem 13. März 2026, hat ein Bundesrichter in Massachusetts blockiert Die Beendigung von TPS für Somalia. TPS-Inhaber aus Somalia genießen weiterhin Schutz vor Abschiebung und Arbeitserlaubnis, bis ein höheres Gericht etwas anderes feststellt. Es wird erwartet, dass die Regierung gegen diese Entscheidung Berufung einlegt, aber wir feiern diesen Sieg für somalische TPS-Inhaber.
Es ist wichtig, dass TPS-Inhaber sofort sich von einem vertrauenswürdigen Anwalt für Einwanderungsrecht beraten lassen für weitere Informationen und Fragen zu den möglichen Auswirkungen auf sie oder ihre Angehörigen.
- Bis eine höhere Instanz anders entscheidet, bleiben TPS und die damit verbundene Arbeitserlaubnis für somalische TPS-Inhaber aufgrund einer Anordnung eines Bundesgerichts gültig.
- Ein TPS-Inhaber, der eine andere Einwanderungserleichterung, z. B. Asyl, beantragt hat, kann auf der Grundlage eines anderen anhängigen Antrags eine Arbeitsgenehmigung erhalten und kann den Arbeitgebern einen Nachweis über andere Formen der Arbeitsgenehmigung vorlegen.
- Wenn dein Arbeitgeber fragt, kannst du ihm zeigen dieser gerichtliche Erlass, was zeigt, dass die Arbeitserlaubnis für TPS-Inhaber aus Somalia verlängert wurde und weiterhin gültig ist.
- Wenn Ihr Arbeitgeber Sie fragt und Sie über eine Arbeitserlaubnis im Rahmen anderer Einwanderungsleistungen verfügen, wie z. B. einen anhängigen Asylantrag, können Sie ihm Ihre Arbeitserlaubnis gemäß anderen Einwanderungsleistungen vorlegen.
- Wenn Sie von einer Gewerkschaft vertreten werden, wenden Sie sich an Ihren Gewerkschaftsvertreter.
- Wenn Sie von einer Gewerkschaft vertreten werden, wenden Sie sich an Ihren Gewerkschaftsvertreter. Ihre Gewerkschaft kann mit Ihrem Arbeitgeber über eine unbezahlte Freistellung, eine Abfindung oder andere Trennungsleistungen verhandeln.
- Wenden Sie sich sofort an einen vertrauenswürdigen Einwanderungsanwalt. Hüten Sie sich vor "notarios" oder Betrügern. Finden Sie einen seriösen Rechtsdienstleister in Ihrer Nähe.
Am 9. März 2026 reichten Befürworter im U.S. District Court, District of Massachusetts, eine Klage gegen die Aufhebung des TPS für Somalia durch die Trump-Regierung ein. Am 13. März 2026 hat das Bundesbezirksgericht die Aufhebung des TPS für Somalia ausgesetzt. Das bedeutet, dass TPS-Inhaber aus Somalia, bis ein höheres Gericht anders entscheidet, weiterhin den TPS-Schutz vor Abschiebung und die damit verbundene Arbeitserlaubnis genießen.
Der von African Communities Together (ACT), Partnership for the Advancement of New Americans (PANA) und vier Mitgliedern der somalischen Gemeinschaft geführte Gerichtsfall geht weiter, African Communities Together, et al. gegen Noem, et al.. Die Kläger werden von Muslim Advocates, Haitian Bridge Alliance und dem Legal Defense Fund vertreten.
Der Rechtsstreit wird fortgesetzt, und in den kommenden Tagen und Wochen werden weitere Einzelheiten bekannt werden. Der Richter hat noch keine endgültige Entscheidung in diesem Fall getroffen. Es können noch Asylanträge gestellt werden.
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